I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist zu 50 v.H. an der X-GbR beteiligt, die gewerbliche Einkünfte erzielt.
Bei der Einkommensteuerfestsetzung für 1992 berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) zunächst einen für den Kläger anteilig festgestellten gewerblichen Verlust aus dieser Beteiligung in Höhe von ... DM. Nach Ergehen eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheides erließ das FA einen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (
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