LG Dortmund, vom 27.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 16/19
Vertrieb von Leuchten und Leuchtmittel über das InternetKennzeichnungspflicht für Leuchten nach dem ElektroG
OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 4 U 72/20
DRsp Nr. 2021/12418
Vertrieb von Leuchten und Leuchtmittel über das InternetKennzeichnungspflicht für Leuchten nach dem ElektroG
1. § 9 Abs. 2 ElektroG ist eine Marktverhaltensregel i. S. v. § 3aUWG (Anschließung an OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019 - 6 U 51/19, WRP 2019, 1351).2. Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.