Verwaltung von Wertpapiervermögen als gewerbliche Tätigkeit; Gewerbesteuermessbetrag 1996
FG München, Urteil vom 23.05.2001 - Aktenzeichen 1 K 3609/98
DRsp Nr. 2002/3327
Verwaltung von Wertpapiervermögen als gewerbliche Tätigkeit; Gewerbesteuermessbetrag 1996
1. Eine mit der Verwaltung von Wertpapiervermögen ihrer Kunden (Beratung, An- und Verkauf von Wertpapieren) befasste GbR ist gewerblich tätig. Eine sonstige selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG liegt insoweit nicht vor.2. Erfolg die Auflösung der GbR im Wege der Realteilung und nicht im Wege der Rechtsnachfolge, bleibt sie hinsichtlich der gegen sie erlassenen Gewerbesteuermessbescheide klagebefugt.