FG Saarland - Urteil vom 21.06.2006
1 K 64/03
Normen:
AO (1977) § 118 ;

Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung

FG Saarland, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 1 K 64/03

DRsp Nr. 2006/24685

Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung

Verweist das Finanzamt in einer Einspruchsentscheidung auf eine Anlage, welche eine Verlustberechnung enthalten soll, aber programmgesteuert die äußere Form eines Verlustfeststellungsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält, so führt dieses Versehen der Finanzbehörde nicht dazu, dass gegen die "Anlage" ein Einspruch möglich ist. Die unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bewirkt lediglich, dass die Steuerpflichtigen - soweit sie infolge dieser Belehrung die Klagefrist gegen die Einspruchsentscheidung versäumt haben - hinsichtlich dieser Fristversäumnis mit Erfolg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen können.

Normenkette:

AO (1977) § 118 ;

Tatbestand:

Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie streiten mit dem Beklagten um die Rechtmäßigkeit einer Einspruchsentscheidung, in der der Beklagte den Einspruch der Kläger als unzulässig verworfen hat.