FG Münster vom 02.09.1999
9 K 2136/97 G
Fundstellen:
EFG 1999, 1303

Verwaltungskostenbeiträge als Dauerschuldentgelt

FG Münster, vom 02.09.1999 - Aktenzeichen 9 K 2136/97 G

DRsp Nr. 2001/3013

Verwaltungskostenbeiträge als Dauerschuldentgelt

Zu den Dauerschuldentgelten i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG gehören auch Verwaltungskostenbeiträge, die bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen öffentlichen Darlehensmitteln im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu leisten sind.

Gründe:

Streitig ist zur Gewerbesteuer (GewSt) 1991 und 1992, ob Verwaltungskostenbeiträge als Dauerschuldentgelt im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG zu behandeln sind.

Die im Jahr 1955 gegründete Klägerin hat die Errichtung und Bewirtschaftung von kleinen Wohnungen sowie deren Verwaltung zum Unternehmensgegenstand. Gesellschaftszweck ist auch der Erwerb, die Veräußerung, Belastung, Bewirtschaftung und Verwaltung eigenen wie fremden Grundbesitzes sowie die Bebauung von Grundstücken.