Die weiteren Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2020 werden zurückgewiesen.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
I
Die Klägerin erbringt Krankentransportleistungen in Berlin. Sie wendet sich gegen einen Schiedsspruch der Beklagten, mit dem diese auf der Grundlage des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG) vom 8. Juli 1993 (GVBl. 1993, 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2016 (GVBl. 2016, 762), das Schiedsverfahren eingestellt hat.
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