OVG Niedersachsen - Beschluss vom 03.02.2012
8 LA 156/11
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1; NVAG § 2 Abs. 1 S. 1; NVAG § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2012, 2100
DStRE 2013, 56
NJW 2012, 1899
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 06.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 675/11

Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen eines Mitglieds wegen einer vermeintlich fehlerhaften und die Auswirkungen der Finanzkrise nicht berücksichtigenden Anlagestrategie des Versorgungswerks

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2012 - Aktenzeichen 8 LA 156/11

DRsp Nr. 2012/4990

Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen eines Mitglieds wegen einer vermeintlich fehlerhaften und die Auswirkungen der Finanzkrise nicht berücksichtigenden Anlagestrategie des Versorgungswerks

Dem Mitglied einer berufsständischen Versorgung steht ein Recht zur Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen wegen einer vermeintlich fehlerhaften und die Auswirkungen der Finanzkrise nicht berücksichtigenden Anlagestrategie des Versorgungswerks nicht zu.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1; NVAG § 2 Abs. 1 S. 1; NVAG § 7 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses seine Klage auf Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 5. Januar 2011 über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen für das Jahr 2011 in Höhe von monatlich 547,25 EUR abgewiesen hat, bleibt ohne Erfolg.

Der Kläger hat seinen Antrag auf die Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (1.) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (2.) gestützt. Diese Zulassungsgründe sind nicht hinreichend dargelegt worden und liegen im Übrigen nicht vor.