Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. Dezember 2018 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 8.659 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung anwaltlicher Gebühren und Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren.
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