OLG Bamberg - Urteil vom 15.04.2021
1 U 328/19
Normen:
BGB § 249; StGB § 263;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 09.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 92 O 2509/18

Verwendung einer temperaturabhängigen AbgasrückführungBegriff der SittenwidrigkeitSachvortrag ins Blaue hinein

OLG Bamberg, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen 1 U 328/19

DRsp Nr. 2021/18382

Verwendung einer temperaturabhängigen Abgasrückführung Begriff der Sittenwidrigkeit Sachvortrag ins Blaue hinein

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 09.09.2019 (Az.: 92 O 328/19) wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses und das unter Ziffer 1. genannte Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249; StGB § 263;

Entscheidungsgründe

I.

Die Klägerin fordert von der Beklagten zu 1) als Herstellerin und von der Beklagten zu 2) als Verkäuferin eines KFZ Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der Begründung, das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet.

Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 11.11.2015 einen X. bei der Beklagten zu 2) zum Preis von 31.400,00 €. Die Beklagte zu 1) ist die Herstellerin des Fahrzeugs. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA 288 eingebaut. Eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates erhielt die Klägerin nicht.

1. 2.