Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigten, legten am 20. Januar 2017 Revision gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016
Die Prozessbevollmächtigten kündigten die Begründung der Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist an.
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