Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20. Januar 2016 wird als unbegründet verworfen.
Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Urteils wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
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