FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.08.2007
1 K 1711/05
Normen:
ZK Art. 70 ; ZK Art. 71 ; EWGV 2913/92 Art. 70 ; EWGV 2913/92 Art. 71 ; KN Kap. 16; KN Kap. 02;

Verwertbarkeit eines Einreihungsgutachtens; Gefrorene Putenbrust; Verzicht auf sensorische Prüfung als erheblicher Mangel

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 1 K 1711/05

DRsp Nr. 2008/2956

Verwertbarkeit eines Einreihungsgutachtens; Gefrorene Putenbrust; Verzicht auf sensorische Prüfung als erheblicher Mangel

1. Ein Einreihungsgutachten muss regelmäßig darauf gerichtet sein, die objektive Beschaffenheit der eingeführten Ware festzustellen, um die Ware einer bestimmten Zolltarifnummer nachprüfbar zuordnen zu können. 2. Ein im Zuge einer Teilbeschau angefertigtes Einreihungsgutachten zu der Frage, ob die eingeführte gefrorene Putenbrust in Kapitel 16 (Zubereitungen von Fleisch u.a.) oder in Kapitel 02 der KN (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse) einzureihen ist, leidet an einem zu seiner Unverwertbarkeit führenden erheblichen Mangel, wenn auf eine sensorische Prüfung verzichtet wurde, obwohl die zollrechtlichen Vorschriften eine solche vorsehen.

Normenkette:

ZK Art. 70 ; ZK Art. 71 ; EWGV 2913/92 Art. 70 ; EWGV 2913/92 Art. 71 ; KN Kap. 16; KN Kap. 02;

Tatbestand: