LAG Hamm - Urteil vom 10.07.2012
14 Sa 1711/10
Normen:
BDSG § 32; BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; GG Art. 10 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; StGB § 206; TKG § 88; ZPO § 286;
Fundstellen:
AnwBl 2013, 17
ITRB 2013, 34
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 14.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1055/09

Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners eines Arbeitnehmers zum Nachweis eines Vermögensdelikts

LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012 - Aktenzeichen 14 Sa 1711/10

DRsp Nr. 2012/17018

Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners eines Arbeitnehmers zum Nachweis eines Vermögensdelikts

1. Stützt sich der Arbeitgeber zum Nachweis des Vorwurfs, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen, auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, handelt es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden muss.