Im März und April 1991 sowie im Januar bis März 1992 lagerte die Klägerin verschiedene Sendungen Rindfleisch in ihr Erstattungslager ein. Antragsgemäß erhielt die Klägerin im Wege der Vorfinanzierung mit fünf Bescheiden aus dem Jahre 1992 für insgesamt 55.508,20 kg Rindfleisch der MO-Warenlistennummer 0201 3000 1000 und mit 18 Bescheiden aus dem Jahre 1991 für insgesamt 133.720,70 kg Rindfleisch der MO-Warenlistennummer 0201 3000 1500 einen der Ausfuhrerstattung entsprechenden Betrag.
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