FG Hamburg - Urteil vom 11.01.2006
IV 80/04
Normen:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 3 ;

Verwertung durch Verarbeitung der Erstattungsware auf dem Drittlandsmarkt

FG Hamburg, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen IV 80/04

DRsp Nr. 2006/11630

Verwertung durch Verarbeitung der Erstattungsware auf dem Drittlandsmarkt

1. Verwertung durch Verarbeitung der Erstattungsware auf dem Drittlandsmarkt ist - neben dem Handel mit der nicht verarbeiteten Erstattungsware bzw. deren Konsum - tatsächlicher Zugang zum Drittlandsmarkt. 2. Das Gemeinschaftsrecht sieht nicht vor, dass der Ausführer weitere Nachweise über den Verarbeitungsvorgang und/oder die Verarbeitungsprodukte vorzulegen hätte (hier: unter Verarbeitungsauflage stehendes Rindfleisch, das nach Abfertigung zum freien Verkehr zur Verarbeitung in ägyptische Industriebetriebe gelangt ist).

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Im März und April 1991 sowie im Januar bis März 1992 lagerte die Klägerin verschiedene Sendungen Rindfleisch in ihr Erstattungslager ein. Antragsgemäß erhielt die Klägerin im Wege der Vorfinanzierung mit fünf Bescheiden aus dem Jahre 1992 für insgesamt 55.508,20 kg Rindfleisch der MO-Warenlistennummer 0201 3000 1000 und mit 18 Bescheiden aus dem Jahre 1991 für insgesamt 133.720,70 kg Rindfleisch der MO-Warenlistennummer 0201 3000 1500 einen der Ausfuhrerstattung entsprechenden Betrag.