Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 S. 1 AO für Unterlagen über Werbungskosten
BayObLG, Beschluß vom 18.02.1998 - Aktenzeichen 4 St RR 2/98
DRsp Nr. 1998/4794
Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 S. 1 AO für Unterlagen über Werbungskosten
»Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO erstreckt sich nicht auf der Steuererklärung beigefügte (gefälschte) Unterlagen über Werbungskosten, zu deren Vorlage der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist.«