Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 18. Dezember 2019 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger macht als ehemaliger Geschäftsführer der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Tantieme für das Jahr 2017 in Höhe von 106.935,28 € geltend, gegen den die Beklagte, die ein Callcenter betreibt, die Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen wegen verschiedener Pflichtverletzungen erklärt hat.
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