Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Kläger gegen das am 01.07.2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Einzelrichter -,
Die Kläger erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 16.03.2017 (eingehend beim Oberlandesgericht) Stellung zu nehmen. Sie mögen innerhalb der Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
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