Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 27. Oktober 2016 (
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten über Wirksamkeit und Rechtsfolgen des von den Klägern am 29. Juni 2015 erklärten Widerrufs ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrages mit der Beklagten vom 28. Februar 2003 (Darlehensnummer XXXXXXXXX) gerichteten Willenserklärungen.
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|