Die Berufung der Kläger gegen das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln,
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.
3.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 44.596,68 EUR festgesetzt.
I.
1. 2.
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