Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. 12. 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.391,61 EUR festgesetzt.
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