OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.06.2020
1 M 63/20
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 29.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 B 75/20

Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung hinsichtlich Übertragung einem Beamten der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-) Dienstpostens

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2020 - Aktenzeichen 1 M 63/20

DRsp Nr. 2020/9156

Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung hinsichtlich Übertragung einem Beamten der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-) Dienstpostens

Zur Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung, mit der einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-)Dienstpostens übertragen wurden. Sowohl das materielle als auich das prozessuale Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG, gegen eine mit Verfügung des Dienstherrn ausgesprochene Beauftragung eines unerprobten konkurrierenden Beamten mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines höherwertigen (Beförderungs-)Dienstpostens vorzugehen, ist verwirkt, wenn der nicht bedachte und ebenfalls unerprobte Beamte nicht innerhalb eines Jahres (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ab Kenntnis oder Kennen-Müssen dieses Umstandes gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2;

Gründe

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 29. April 2020, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1, 3 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keinen Erfolg.