1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20.07.2011, Aktenzeichen:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Schmerzensgeld wegen Mobbing.
Der 1958 geborene, verheiratete Kläger arbeitete seit 23. Juli 1990 bei der Firma P... Service GmbH bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen, zuletzt in der Funktion eines Personalfachberaters/Fachberaters Arbeitsrecht in Vollzeit mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von € 4.500,--. Der Kläger hat das 1. juristische Staatsexamen abgelegt.
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