FG Baden-Württemberg vom 17.02.2000
6 K 71/99
Fundstellen:
EFG 2001, 913
GmbHR 2001, 733

Verzicht auf Auszahlung des Gewinnanspruchs

FG Baden-Württemberg, vom 17.02.2000 - Aktenzeichen 6 K 71/99

DRsp Nr. 2001/13240

Verzicht auf Auszahlung des Gewinnanspruchs

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf die Auszahlung eines ihm aufgrund eines wirksamen Gewinnverwendungsbeschlusses zustehenden Gewinnanspruchs, gilt dieser Betrag als zugeflossen (= Einnahme aus Kapitalvermögen) und gleichzeitig als wieder eingelegt (= Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligung). Auf der Seite der GmbH ist die Ausschüttungsbelastung herzustellen.

Für die Praxis: