FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 13.06.2000
I 424/98
Normen:
EStG § 64 ; AO § 37 Abs. 2 ;

Verzicht auf Kindergelderstattungsanspruch - Ermessensausübung

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 13.06.2000 - Aktenzeichen I 424/98

DRsp Nr. 2001/1687

Verzicht auf Kindergelderstattungsanspruch - Ermessensausübung

Zur Frage der Ermessensreduzierung auf Null beim Verzicht auf den Kindergelderstattungsanspruch

Normenkette:

EStG § 64 ; AO § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist bei der Bahn-AG beschäftigt. Im August 1996 hat er sich von seiner Ehefrau getrennt. Seit Mai 1998 ist die Ehe rechtskräftig geschieden. Die beiden gemeinsamen Kinder blieben nach der Trennung bei der Mutter.

Mit dem Bescheid vom 12.3.1998 hob die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Kinder des Klägers A (geb. am ...1992) und B (geb. am ...1994) ab 1.6.1996 auf. Mit dem Bescheid wurde die Erstattung von Kindergeld für die Zeit vom 1.8.1996 bis 31.12 1997 in Höhe von DM 7.280,-- festgesetzt. Mit dem weiteren Bescheid vom 24.4.1998 "bestätigte" die Beklagte die Kindergeldfestsetzung vom 13.3.1998 im Hinblick auf die zwischenzeitlich vorgelegte Erklärung der Kindesmutter, derzufolge sie das Kindergeld für die beiden Kinder "nur anteilig" vom Kläger erhalten habe.