1. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2. Dem Antragsteller wird für die Verteidigung des Angeklagten über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinaus eine Pauschgebühr in Höhe von
29.693,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
bewilligt. Der auf die Pauschgebühr gewährte Vorschuss ist anzurechnen.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
I.
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