1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides vom 03. August 2009 und der Einspruchsentscheidung vom 24. November 2009 wird die Umsatzsteuer für 2007 auf 1.399,66 EUR herabgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der der zu erstattenden Kosten die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
I.
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