Der BFH erkennt die spätere Umwandlung eines dinglichen Nutzungsrechts in ein Mietverhältnis bei klarer Abkoppelung des neuen Rechtsverhältnisses vom alten Nutzungsrecht an (BFH v. 21.10.1997, BStBl II 1998, 108). Äußerlich erkennbares Beweisanzeichen für eine klare Abkoppelung ist, dass die Beteiligten das bislang eingeräumte Nießbrauchsrecht aufgehoben und sogar eine entsprechende Löschung im Grundbuch erwirkt haben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|