ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Fundstellen:
BB 2004, 1320
BFH/NV 2004, 726
BFHE 204, 311
DB 2004, 1974
DStR 2004, 722
GmbHR 2004, 822
NZG 2004, 583
ZEV 2004, 211
ZNotP 2004, 272
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 09.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen IV 84/2000
Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch als steuerpflichtige Schenkung
BFH, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen II R 3/01
DRsp Nr. 2004/5545
Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch als steuerpflichtige Schenkung
»1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG. § 25 Abs. 1ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen.2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts --sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten-- ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.«
Normenkette:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Gründe:
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