BFH - Urteil vom 27.07.2004
IX R 64/01
Normen:
EStG §§ 24 34 ; EStG § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 191
GmbHR 2004, 118
Steuertelex 2005, 180
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 17.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 72/01

Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

BFH, Urteil vom 27.07.2004 - Aktenzeichen IX R 64/01

DRsp Nr. 2004/17965

Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

Zahlungen, die an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für den Verzicht auf eine ihnen gegebene Pensionszusage geleistet werden, sind auch dann bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen, wenn sie nicht vom ArbG sondern durch einen Dritten erbracht werden.

Normenkette:

EStG §§ 24 34 ; EStG § 34 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1998 als Gesellschafter-Geschäftsführer neben weiteren Geschäftsführern am Stammkapital einer GmbH beteiligt; die GmbH hatte ihm im Jahre 1986 eine Pensionszusage erteilt.

Mit notariellem Vertrag vom 28. Oktober 1998 veräußerten der Kläger und die anderen Gesellschafter ihre GmbH-Anteile zum Preis von insgesamt ... DM (Anteil des Klägers: 1/5). Gleichzeitig erhielt der Kläger von der Erwerberin gemäß § 5 des Vertrages für den Verzicht auf die erdiente Pensionszusage eine Einmalzahlung in Höhe von ... DM. Sein Amt als Geschäftsführer der GmbH beendete er zum 28. Februar 1999.