BFH - Beschluß vom 23.03.1999
X B 210/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; ZPO § 295 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1236

Verzichtbare Verfahrensmängel

BFH, Beschluß vom 23.03.1999 - Aktenzeichen X B 210/98

DRsp Nr. 1999/6109

Verzichtbare Verfahrensmängel

1. Wird ein Verstoß gegen verzichtbare Verfahrensmängel gerügt, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, dass auf das Rügerecht nicht verzichtet worden ist. 2. Nicht nur durch eine ausdrückliche bzw. eine konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG geht das Rügerecht verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; ZPO § 295 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.