LG Berlin, vom 09.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 620/19
KG, vom 23.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 1035/20
Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz auf gesonderten Antrag; Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalt
BGH, Urteil vom 01.08.2023 - Aktenzeichen VI ZR 307/21
DRsp Nr. 2023/11705
Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz auf gesonderten Antrag; Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalt
a) Entsprechend der Regelung in § 555 Abs. 3ZPO für das Anerkenntnisurteil ergeht ein Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz nur auf gesonderten Antrag des Beklagten.
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