Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 20.16 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt ... G. aus Dortmund beizuordnen, wird abgelehnt.
Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und sein Prozessbevollmächtigter nicht beigeordnet werden, weil die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§
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