BFH - Beschluss vom 23.10.2019
VII B 40/19
Normen:
AO § 236;
Fundstellen:
BFH/NV 2020, 81
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 22.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 123/18

Verzinsung eines Steuererstattungsanspruchs auf Grund eines Musterverfahrens bei Ruhen des Einpruchsverfahrens

BFH, Beschluss vom 23.10.2019 - Aktenzeichen VII B 40/19

DRsp Nr. 2019/18056

Verzinsung eines Steuererstattungsanspruchs auf Grund eines Musterverfahrens bei Ruhen des Einpruchsverfahrens

1. NV: Die Verzinsung eines Steuererstattungsanspruchs nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO bzw. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO setzt dessen Rechtshängigkeit voraus. 2. NV: Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften im Fall der Herabsetzung eines Steueranspruchs infolge eines Musterverfahrens bzw. aufgrund einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung in einem gleich gelagerten Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn die streitige Steuerfestsetzung nicht selbst rechtshängig, sondern nur Gegenstand eines ruhenden Einspruchsverfahrens war.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22.02.2019 – 4 K 123/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 236;

Gründe

I.