BFH - Beschluss vom 21.10.2005
I B 115/05
Normen:
AO § 233a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 475
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 V 1706/05

Verzinsung Steueranspruch - Verlustrücktrag

BFH, Beschluss vom 21.10.2005 - Aktenzeichen I B 115/05

DRsp Nr. 2006/1305

Verzinsung Steueranspruch - Verlustrücktrag

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein Steueranspruch zu verzinsen ist, wenn sich aufgrund eines Verlustrücktrags für das betreffende Jahr eine festzusetzende Steuer nicht ergibt.

Normenkette:

AO § 233a ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Zinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO 1977).

Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller), ein Verein, gab für das Streitjahr (2000) zunächst keine Körperschaftsteuererklärung ab. Daraufhin erließ der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) einen Körperschaftsteuerbescheid, in dem die Besteuerungsgrundlagen geschätzt waren. Er ging darin von einem Einkommen in Höhe von 7 500 DM aus und setzte die Steuer auf 0 EUR fest.

Im Oktober 2003 gab der Antragsteller eine Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2001 ab. Daraufhin setzte das FA im Mai 2004 die Körperschaftsteuer 2001 auf 0 EUR fest, wobei es von Einkünften in Höhe von ./. 126 662 DM ausging.