FG München - Urteil vom 10.07.2014
8 K 3044/13
Normen:
AO § 233a Abs. 1 S. 1;

Verzinsung trotz verzögerter Auswertung einer gesonderten Feststellung rechtens

FG München, Urteil vom 10.07.2014 - Aktenzeichen 8 K 3044/13

DRsp Nr. 2014/16814

Verzinsung trotz verzögerter Auswertung einer gesonderten Feststellung rechtens

Nachzahlungen sindauch dann zu verzinsen, wenn das Finanzamt einen geänderten Feststellungsbescheid mit Verzögerung ausgewertet hat. Auf ein Verschulden des FA kommt es nicht an.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 233a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) rechtswidrig ist.

Die Kläger werden vom Beklagten – dem Finanzamt (FA) – für das Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. In ihrer am 03.11.2008 beim Finanzamt eingegangenen ESt-Erklärung erklärten die Kläger in der Anlage GSE gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer an der … (KG) in Höhe von 437 EUR. Dieser Betrag entsprach der am 01.08.2008 verfassten Mitteilung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der KG vom 15.07.2008. Das FA übernahm die ausgewiesenen Einkünfte in den ESt-Bescheid vom 15.12.2008.