BFH - Urteil vom 22.09.2015
VII R 33/14
Normen:
MOG § 12 Abs. 1 S. 1; AO § 236; AO § 238 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 10.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 477/13

Verzinsung von aufgrund einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhobenen Abgaben

BFH, Urteil vom 22.09.2015 - Aktenzeichen VII R 33/14

DRsp Nr. 2016/2400

Verzinsung von aufgrund einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhobenen Abgaben

NV: Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen.

Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen.

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2013 2 K 477/13 als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Klägerin und das Hauptzollamt je zur Hälfte.

Normenkette:

MOG § 12 Abs. 1 S. 1; AO § 236; AO § 238 Abs. 1 S. 1;

Gründe