Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.11.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus jeweils 200 € seit dem 11.03.2015, 11.04.2015, 12.05.2015, 11.06.2015, 11.07.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten generell über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers und im vorliegenden Verfahren speziell um die Zahlung einer monatlichen Zulage für die Zeit von Februar bis einschließlich Juni 2016 in Höhe von insgesamt 1000 € nebst Zinsen.
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