I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von und der Handel mit Fleisch- und Wurstwaren ist. In den Streitjahren (1989 und 1990) war sie Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Besitzunternehmen war das Einzelunternehmen des Alleingesellschafters der Klägerin (nachfolgend: X).
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