I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein kommunaler Zweckverband, betrieb bis Ende 1995, die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt ab Anfang 1996 ein Verbandswasserwerk. Bis zum 31. Dezember 1995 versorgte der Kläger seine Verbandsmitglieder --die Städte A und B-- mit Frischwasser. Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 wurde das Verbandswasserwerk durch Ausgliederung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an A und B auf die Klägerin übertragen.
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