BFH - Urteil vom 20.10.2004
I R 7/04
Normen:
KStG § 27 Abs. 3 S. 2 § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 916
GmbHR 2004, 497
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 08.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1318/99

vGA bei Darlehen an ausländische Muttergesellschaft

BFH, Urteil vom 20.10.2004 - Aktenzeichen I R 7/04

DRsp Nr. 2005/4126

vGA bei Darlehen an ausländische Muttergesellschaft

1. Eine andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG 1996 erfordert eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die sich zusätzlich durch einen tatsächlichen Mittelabfluss realisiert hat. Das gilt auch im Falle vGA.2. Auch bei fehlender Besicherung stellt die Hingabe von Darlehen der inländischen GmbH an die ausländische Muttergesellschaft keine vGA dar, sofern die GmbH werthaltige und zu aktivierende Forderungen auf Rückzahlung der Darlehen erhält.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 3 S. 2 § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, ist die thermische Sanierung von kontaminiertem Erdaushub und Bauschutt; sie betrieb seit November 1994 eine Rauchgasreinigungsanlage. Ihre alleinige Gesellschafterin war die in den Niederlanden ansässige B-BV. Zwischen beiden Gesellschaften bestanden Lizenzverträge, die der Klägerin die Nutzung bestimmter Techniken gestatteten. Die Klägerin schloss mit der B-BV, deren niederländischer Alleingesellschafterin und anderen konzernverbundenen Unternehmen in den Streitjahren 1995 und 1996 diverse Darlehensverträge über insgesamt rd. 35 Mio. DM, mittels derer der B-BV der Betrieb einer Rückstandsverbrennungsanlage ermöglicht werden sollte.