FG Hamburg - Urteil vom 23.09.1999
II 212/97
Fundstellen:
EFG 2000, 146
GmbHR 2000, 291

VGA bei freiwilligen Sonderzahlungen

FG Hamburg, Urteil vom 23.09.1999 - Aktenzeichen II 212/97

DRsp Nr. 2001/2811

VGA bei freiwilligen Sonderzahlungen

VGA liegen auch bei wiederholten, regelmäßigen Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vor, wenn die Zahlungen nicht auf klaren, zu Beginn des Wirtschaftsjahres getroffenen Vereinbarungen beruhen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an die Gesellschaftergeschäftsführer der Klägerin als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu behandeln sind. Die Klägerin wurde von den Gesellschaftern R. und K. mit Gesellschaftsvertrag von 1986 gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafter hielten jeweils 50 v.H. der Gesellschaftsanteile. Zu Geschäftsführern wurden die Gesellschafter bestellt. K. übertrug durch Vertrag vom 19.01.94 mit Wirkung zum 01.10.93 seine Geschäftsanteile auf I.R. und wurde als Geschäftsführer abberufen. In den am 11.06.86 mit den Geschäftsführern abgeschlossenen Arbeitsverträgen (als Muster wird der Vertrag mit I.R. vorgelegt) heißt es unter § 8: