FG München - Beschluss vom 30.06.2008
6 V 3516/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 ;

vGA bei Rückzahlungen von Arbeitgeberanteilen durch die Sozialversicherung bzw. Tantiemen, die auf ein externes Zeitwertkonto der Gesellschafter-Geschäftsführer einbezahlt werden sollen

FG München, Beschluss vom 30.06.2008 - Aktenzeichen 6 V 3516/07

DRsp Nr. 2008/21230

vGA bei Rückzahlungen von Arbeitgeberanteilen durch die Sozialversicherung bzw. Tantiemen, die auf ein externes Zeitwertkonto der Gesellschafter-Geschäftsführer einbezahlt werden sollen

1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass sich zurückbezahlte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einkommenserhöhend auswirken und diese Wirkung durch Passivposten in der Bilanz (sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) nicht beseitigt werden darf. Eine vom FA für diesen Sachverhalt angesetzten vGA entfällt korrespondierend. 2. Es bestehen ernthafte Zweifel, ob bei einer Tantieme, die auf ein externes Zeitwertkonto eingezahlt werden von einer vGA ausgegangen werden kann, wenn - wie im Streitfall - eine zweifelsfreie Beurteilung im summarischen Verfahren nicht möglich ist. Zum einen ist der konkrete Sachverhalt nicht vollständig ersichtlich (Gesellschafterbeschlüsse und Verträge zur Tantieme; Behandlung fremder Arbeitnehmer; tatsächliche Durchführung z.B. der Insolvenzsicherung), zum anderen sind die Rechtsfragen des Modells "Arbeitszeitkonto" nicht klar und eindeutig zu lösen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist in dem beim Antragsgegner (dem Finanzamt - FA -) anhängigen Einspruchsverfahren, ob

- Rückzahlungen von Arbeitgeberanteilen durch die Sozialversicherung (für 2003 und 2004), bzw.