FG Köln, vom 18.04.1996 - Aktenzeichen 13 K 6383/93
DRsp Nr. 2001/2940
VGA bei Umsatztantieme
1. Die Vereinbarung einer Umsatztantieme ist auch dann eine vGA, wenn sie dem für den Gesamtbetrieb allein verantwortlichen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für die zusätzlich übernommene Aufgabe der Leitung des Ladenkokals zugesagt wird.2. Bei der Vereinbarung einer Umsatztantieme stellt die Annahme eines bestimmten Höchstjahresumsatzes aufgrund der begrenzten Verkaufsfläche für die GmbH keine hinreichende Risikobegrenzung für Verlustjahre dar.
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