Die Klägerin stellt ... her. Zwischen ihr und ihrem Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Herrn ..., besteht eine sogenannte Betriebsaufspaltung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 schloss sie mit Herrn ... einen Pachtvertrag über dafür ihren Betrieb erforderliche Anlagevermögen sowie einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag übernahm Herr ... die gesamte kaufmännische und technische Verwaltung der Klägerin unter Einsatz verschiedener Mitarbeiter. Nach § 4 des Geschäftsbesorgungsvertrages wurde die Jahresvergütung für die Geschäftsbesorgung zunächst auf ... DM festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|