FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.06.1999
I 338/96
Fundstellen:
EFG 2000, 193
GmbHR 2000, 347
NVwZ-RR 2000, 638

VGA bei Vereinsspende

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.1999 - Aktenzeichen I 338/96

DRsp Nr. 2001/3247

VGA bei Vereinsspende

Spenden einer GmbH an einen Verein sind vGA, wenn bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eine ähnlich hohe Spende einer anderen öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft nicht gewährt worden wäre. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der beherrschende Gesellschafter ein persönliches Interesse an der Zuwendung hat und die Spende der Höhe nach außerhalb des üblichen Spendenverhaltens der GmbH liegt.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Zahlung der Klägerin in Höhe von DM 3.000,-- an den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in A (Förderverein) als Spende anzuerkennen ist oder eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt.

Die Klägerin ist eine 1979 gegründete Baugesellschaft mit Sitz in B. Gegenstand des Unternehmens war im Streitjahr die Erstellung von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern, Altbausanierungen, Beton-, Maurer- und Erdarbeiten sowie die Erstellung von landwirtschaftlichen Bauten. Das Stammkapital wird zu 90 % von C und im übrigen von seiner Ehefrau D gehalten. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin ist C.

Das Spendenverhalten der Klägerin stellt sich über die Jahre wie folgt dar:

DM Empfänger (soweit bekannt)

1979-1983 0,--

1984 300,--

1985 200,--

1986 100,-- E

1987 410,--