BFH - Beschluß vom 13.10.1999
I B 21/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 750

VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit

BFH, Beschluß vom 13.10.1999 - Aktenzeichen I B 21/99

DRsp Nr. 2000/2632

VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit

Sieht der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers eine unentgeltliche Tätigkeit vor, und erbringt die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer dennoch Leistungen im Hinblick auf dessen Tätigkeit, kann darin eine vGA liegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine 1990 gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Fertigung und der Vertrieb von Herrenoberbekleidung ist. Ihr einziger Gesellschafter ist der Student S., ihr alleiniger Geschäftsführer dessen Vater L.. L. ist zugleich alleiniger Kommanditist der in Liquidation befindlichen G.-KG und Alleingesellschafter von deren Komplementär-GmbH.

Im Dezember 1991 wurde auf Antrag der X-Bank ein Konkursverfahren über das Vermögen der G.-KG eröffnet. Der Eröffnungsbeschluß wurde später rechtskräftig aufgehoben. Ein Konkursantrag betreffend die Komplementär-GmbH wurde im August 1993 mangels kostendeckender Masse abgelehnt. Abwickler der hierdurch aufgelösten Gesellschaft ist L..