BFH - Urteil vom 18.02.1999
I R 62/98
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 § 27 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1515
GmbHR 1999, 993

vGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

BFH, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen I R 62/98

DRsp Nr. 1999/8475

vGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

Gibt eine GmbH einer Schwestergesellschaft ein Darlehen und übernimmt Schulden der Schwestergesellschaft, und erhält sie zum Ausgleich vollwertige Forderungen gegen die Schwestergesellschaft als finanzierungsfähige Vermögensgegenstände, so ist eine vGA nur gegeben, wenn die Forderungen in den maßgebenden Zeitpunkten der Darlehenshingabe bzw. der Schuldübernahme nicht vollwertig waren und daher mit einem geringeren Wert in der Bilanz eingestellt werden mussten.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 § 27 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli zum 30. Juni. Ihre Gesellschafter waren in den Streitjahren 1984 und 1985 EM mit 95 v.H. und dessen Ehefrau (EF) mit 5 v.H. der Anteile. EM war zugleich alleiniger Geschäftsführer der Klägerin, überdies Alleingesellschafter und -geschäftsführer der H-GmbH, die im Mai 1985 aufgelöst und im August 1986 im Handelsregister gelöscht worden ist. Beide Unternehmen hatten ähnliche Unternehmensgegenstände und in großem Umfang auch gleiche Lieferanten.