I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli zum 30. Juni. Ihre Gesellschafter waren in den Streitjahren 1984 und 1985 EM mit 95 v.H. und dessen Ehefrau (EF) mit 5 v.H. der Anteile. EM war zugleich alleiniger Geschäftsführer der Klägerin, überdies Alleingesellschafter und -geschäftsführer der H-GmbH, die im Mai 1985 aufgelöst und im August 1986 im Handelsregister gelöscht worden ist. Beide Unternehmen hatten ähnliche Unternehmensgegenstände und in großem Umfang auch gleiche Lieferanten.
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