BFH - Urteil vom 19.06.2007
VIII R 34/06
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2291
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 16.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 12806/03

vGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers

BFH, Urteil vom 19.06.2007 - Aktenzeichen VIII R 34/06

DRsp Nr. 2007/19069

vGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers

1. Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat. Das gilt sowohl für die vGA i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch für die vGA i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. 2. Verschafft sich ein Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, unter Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten eigenmächtig Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, ist der Anscheinsbeweis für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann erschüttert, wenn der Geschäftsführer zwar einem Gesellschafter nahe steht, diesem die eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers aber nicht bekannt sind und auch nicht in seinem Interesse erfolgen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe: