FG Hamburg vom 11.02.2004
III 250/03
Fundstellen:
DStRE 2004, 763

VGA: Gehaltserhöhung in kurzen zeitlichen Abständen

FG Hamburg, vom 11.02.2004 - Aktenzeichen III 250/03

DRsp Nr. 2004/16755

VGA: Gehaltserhöhung in kurzen zeitlichen Abständen

Eine vGA liegt nicht allein deswegen vor, weil eine GmbH das Gehalt ihres Gesellschafter-Geschäftsführers innerhalb von fünf Monaten in zwei Schritten von zunächst 3.500 EUR monatlich auf später insgesamt 7.500 EUR monatlich erhöht und damit mehr als verdoppelt.

Für die Praxis:

Entscheidend war für das FG, dass das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers auch unter Berücksichtigung der beiden Gehaltserhöhungen und der Hinzuziehung von Vergütungsstudien von Unternehmensberatern immer noch angemessen war. Auch unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhungen führt die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht zu einer Gewinnabsaugung.

Fundstellen
DStRE 2004, 763