BFH - Beschluss vom 28.06.2005
I R 25/04
Normen:
KStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2252
BFH/NV 2005, 2252
GmbHR 2005, 1510
GmbHR 2005, 1510
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 09.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 4626/01

vGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - Aktenzeichen I R 25/04

DRsp Nr. 2005/17720

vGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Eine Pensionszusage ist i.d.R. durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst, wenn die Zusage an Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde, der im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann.2. Erteilt eine GmbH ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer die Pensionszusage kurz vor Vollendung seines 57. Lebensjahres auf das vollendete 70. Lebensjahr, so sind die Zuführungen zur Pensionsrückstellung dennoch vGA, wenn dem Begünstigten vertraglich das Recht eingeräumt worden ist, den Ruhestand bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres anzutreten. Der zehnjährige Erdienungszeitraum ist dann nicht mehr gewahrt.3. Die Erdienbarkeit des Versorgungsanspruchs ist dann für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Änderung der Versorgungszusage nach Maßgabe der ursprünglichen Zusage zu beurteilen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1 ;

Gründe: